• Das Familienglück absichern und entspannt genießen

    Drei Versicherungen und das neue Familienglück kann ausgelebt werden

    BildEiner der schönsten Lebensphasen beginnt und diese sollte jeder voll und ganz ausleben können, ohne sich Sorgen machen zu müssen, wie man im Notfall handelt. Darum kümmern wir uns und besprechen Ihren neuen Absicherungsbedarf: Mit der Geburt des ersten Kindes sollten Eltern ihre Versicherungen auf den Prüfstand stellen. Doch was ist wirklich wichtig? LVM-Vertrauensmann John Pierre Galrao aus der gleichnamigen Versicherungsagentur in der Bremer Martinistraße betitelt die drei Versicherungsprodukte, welche eine absolute Pflicht für Familien sind.

    Regel 1: Arbeitskraft absichern

    „Am wichtigsten ist es, sich gegen existenzielle Risiken abzusichern“, erklärt der Bremer. Gemeint sind damit hohe finanzielle Belastungen, welche eine Familie in ernstzunehmende finanzielle Bedrängnis bringt. Eines der häufigsten Probleme ist dabei der Ausfall durch plötzliche Berufsunfähigkeit: „Für eine Familie kann ein wegfallendes Einkommen oft nicht einfach so gestemmt werden, wodurch es finanziell schnell knapp werden kann“, warnt der LVM-Vertrauensmann. Daher empfiehlt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese tritt in Kraft, wenn der Versicherte seinen Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhält der Berufsunfähige dann eine monatliche Rente.

    Regel 2: Hinterbliebene versorgen

    „Mit dem Tod setzt sich niemand gern auseinander“, weiß John Pierre Galrao. Als verantwortungsvolles Elternteil sollte es trotzdem im Sinne des Kindes stehen, sich dem Thema zu stellen und sich über eine Risikolebensversicherung zu informieren. Die zahlt eine vereinbarte Summe aus, sofern der/die Versicherte stirbt. Wer dann das Geld erhält, hat der/die Versicherte vorab vertraglich festgelegt. Auf diese Weise kann er seine engsten Familienangehörigen für den Fall der Fälle absichern.

    Regel 3: Haftpflicht ist wirklich eine Pflicht

    Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Unterschieden wird dabei zwischen Personen- Sach- und Vermögensschäden, welche alle drei sehr schnell in die Millionenbereiche gehen können. „Verursachen Sie mal mit dem Rad einen Unfall oder lassen Sie versehentlich die Herdplatte an und das Haus, in dem Sie zur Miete wohnen, brennt“, nennt Herr Galrao zwei Beispiele. Auch wenn ein Schaden sich nicht in Millionenhöhen bewegt, alltägliche Situationen können für viele kleinere Schäden sorgen, welche finanziell auch sehr schmerzen. Der Arbeitskollege kommt am Montag überglücklich mit seinem nagelneuen Smartphone ins Büro, gibt es Ihnen, um es Ihnen zu zeigen, Sie lassen es fallen und es geht kaputt. Dann greift zu Ihrem Glück die Haftpflichtversicherung: Sie kommt für den entstandenen Schaden auf. „Es reicht aber, wenn ein Elternteil eine solche private Haftpflichtversicherung abschließt“, ist dem Agenturinhaber wichtig zu erwähnen. „Denn über nur einen Vertrag lassen sich alle Mitglieder eines Haushaltes absichern.“

    Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

    LVM Versicherung
    Herr John Pierre Galrao
    Martinistr. 24
    28195 Bremen
    Deutschland

    fon ..: 042133004880
    web ..: http://www.galrao.lvm.de
    email : info@galrao.lvm.de

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    Herr John Pierre Galrao
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