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Experte für Verteidigung und innere Sicherheit verstärkt Führungsriege von Plymouth Rock Technologies
Plymouth, Massachusetts – 29. April 2020 – Plymouth Rock Technologies Inc. (CSE: PRT) (OTC: PLRTF) (Frankfurt: 4XA WKN: A2N8RH) (Plymouth Rock, PRT oder das Unternehmen), ein Marktführer in der Entwicklung modernster Bedrohungsdetektionstechnologien, hat heute bekannt gegeben, dass Douglas Smith, ein Mitglied des Beirats und ein Director der operativen Tochtergesellschaft Plymouth Rock Technologies (USA) Inc., in das Board of Directors des börsennotierten Unternehmens Plymouth Rock Technologies Inc. aufgenommen wurde, um eine noch aktivere Rolle in der Entwicklung des Unternehmens einzunehmen.
Douglas Smith war früher Assistant Secretary im Ministerium für Innere Sicherheit der Vereinigten Staaten und ist derzeit geschäftsführender Gesellschafter bei Kent Strategies. Er verfügt über mehr als zwanzig Jahre internationale Erfahrung, die er einerseits in den Bereichen Unternehmensentwicklung, Kommunikation, Koalitionsbildung und öffentliche Ordnung und andererseits im Aufbau und in der Betreuung von öffentlich-privaten Partnerschaften (PPPs) sowohl auf föderaler, einzelstaatlicher und kommunaler Regierungsebene als auch in der Privatwirtschaft sammeln konnte. Unter anderem zeichnet er für große Sonderprojekte und Initiativen innerhalb und auch außerhalb der Regierung verantwortlich. Herr Smith tritt häufig als öffentlicher Redner im In- und Ausland auf und ist als Experte für nationale Sicherheit und Krisenmanagement auch regelmäßig Gast bei nationalen Fernsehsendern.
Es ist für uns eine große Ehre, dass Douglas zu einem so wesentlichen Zeitpunkt in der Entwicklung unseres Unternehmens das Board von Plymouth Rock Technologies verstärkt. Mit seinen Fachkenntnissen war er dem Führungsteam schon immer eine große Stütze. Die von ihm als Boardmitglied geleisteten Beiträge werden den Aufgabenbereich seiner aktuellen Funktion aber deutlich erweitern, fügt Dana Wheeler, CEO & President von Plymouth Rock Technologies hinzu.
Frau Vivian Katsuris wird ihren Posten als Director für die Neubestellung von Herrn Douglas Smith freimachen, bleibt dem Unternehmen jedoch als Corporate Secretary erhalten. Das Board von Plymouth Rock möchte Frau Katsuris im Namen der Aktionäre für ihre Verdienste als langjähriges Board-Mitglied danken.
Über Plymouth Rock Technologies Inc.
Unsere Aufgabe ist es, technisch ausgefeilte Lösungen für die dringlichsten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bedrohung unserer Sicherheit zu entwickeln. Wir erarbeiten gemeinsam mit Vertretern der Regierung, der Exekutive und des Militärs innovative Lösungen für die Systeme der nationalen Sicherheit, Verteidigung und Raumfahrt. Das Unternehmen entwickelt derzeit Zukunftslösungen im Bereich der Bedrohungserkennung. Dazu zählt auch PRT X1, ein für diesen Zweck entwickeltes unbemanntes Luftfahrtsystem, das als Mehrflügler konzipiert wurde. Das Gerät enthält eine integrierte Sensorik, bei der die thermische Objekterkennung mit dem 4K HD-Echtzeit-Air-to-Ground-Streaming gekoppelt wird. Bei unseren modernen Methoden der Bedrohungsdetektion, die menschliche Betriebsirrtümer ausschließen, werden künstliche Intelligenz und Augmented-Reality-Schnittstellen miteinander kombiniert. Die sowohl luftgestützten als auch bodengestützten Produkte von Plymouth Rock spüren bedrohliche Gegenstände auch bei größerem Messabstand auf, als dies mit den bestehenden Technologien der Fall ist. Unsere einzigartige Radarsensorik- und Signalverarbeitungs-Technologie schafft neue Möglichkeiten für ein ferngesteuertes, nicht intrusives Screening von Menschenansammlungen in Echtzeit.
Zu den anderen Kerntechnologien von Plymouth Rock zählen: (1) eine MIRAID-Drohne (Millimeter Remote Imaging from Airborne Drone); (2) ein kompaktes Mikrowellen-Radar-System für das Scannen von Schuhen (Schuhscanner).
www.plyrotech.com
FÜR DAS BOARD OF DIRECTORSDana Wheeler
President & CEO
+1-603-300-7933Information für Anleger:
Tasso Baras
+1-778-477-6990Zukunftsgerichtete Aussagen
Bestimmte Informationen in dieser Pressemeldung können zukunftsgerichtete Aussagen enthalten, die mit einer Reihe von bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Alle Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Dazu zählen unter anderem auch Aussagen zur zukünftigen Finanzlage, Geschäftsstrategie, Verwendung von Einnahmen, Vision des Unternehmens, zu geplanten Übernahmen, Partnerschaften, Joint Ventures, strategischen Allianzen oder Kooperationen, Budgets, Kosten, Plänen und Zielen des Unternehmens. Solche zukunftsgerichteten Informationen spiegeln die aktuellen Ansichten der Unternehmensführung wider und basieren auf Informationen, die der Unternehmensführung derzeit zur Verfügung stehen. Häufig, jedoch nicht immer, können zukunftsgerichtete Aussagen an der Verwendung von Begriffen wie plant, erwartet, wird erwartet, budgetiert, schätzt, prognostiziert, beabsichtigt, glaubt oder Variationen solcher Begriffe und Phrasen (einschließlich deren Verneinung), oder an Aussagen, wonach bestimmte Aktionen eintreffen könnten, sollten, würden oder werden, erkannt werden. Eine Reihe von bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren könnte dazu führen, dass sich tatsächliche Ergebnisse oder Leistungen erheblich von jenen unterscheiden, die in zukunftsgerichteten Informationen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht wurden. Diese zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen zahlreichen Risiken und Unsicherheiten, von denen einige nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen. Dazu zählen unter anderem auch die Auswirkungen der allgemeinen Wirtschaftslage, die Branchensituation und die Abhängigkeit von behördlichen Genehmigungen. Die Leser werden darauf hingewiesen, dass Annahmen, die zur Erstellung solcher Informationen herangezogen werden, möglicherweise ungenau sind, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Erstellung als angemessen erachtet werden. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten daher nicht als zuverlässig. Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, seine zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten – weder infolge neuer Informationen noch aufgrund von zukünftigen Ereignissen oder aus sonstigen Gründen -, sofern dies nicht in den Wertpapiergesetzen vorgeschrieben ist.
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