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Notfallordner und Patientenverfügung. Es muss einfach sein.
Eine Patientenverfügung, sowie andere wichtige Dokumente gehören in einen Notfallordner, der in jedem Haushalt stehen muss. Wir haben Berthold Schadek einige Fragen zu diesen Themenbereich gestellt.
Was versteht man unter einem Notfallordner?
Das ist die Sammlung aller wichtigen Dokumente, die in einem Notfall sofort zur Verfügung stehen müssen. Zum Beispiel: Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Sorgerechtsverfügung, Testament, Vorsorgeunterlagen, Zugangsdaten, Passwörter und einiges mehr. Der Notfallordner beinhaltet jedoch nicht nur Unterlagen und Dokumente die für den Patienten oder die Patientin und deren lebenserhaltenden Maßnahmen notwendig sind. Er dient auch als Unterstützung für die Angehörigen.
Warum ist ein Notfallordner meist nicht vorhanden?
Wer denkt schon gern über so unangenehme Themen wie Schlaganfall oder einen schweren Unfall nach. Da ist es schon verständlich, dass viele dies verdrängen und auf später verschieben. Dazu kommt, dass es sich um komplizierte Fragestellungen, die viel mit Medizinrecht zu tun haben handelt. In der aktuellen Lebens- und Behandlungssituation ist es nicht immer vorgesehen das der behandelnde Arzt den Patienten auf die Notwendigkeit eines Notfallordners hinweist. Im Vordergrund der Betreuung stehen bestimmte medizinische Maßnahmen zur akuten Behandlung und nicht die Beratung in Sachen Notfallplanung.
Wer sollte sich mit dem Thema befassen und warum?
Meiner Meinung nach sollte sich jede Person, die volljährig ist mit diesem Thema auseinandersetzen und die nötigen Maßnahmen treffen. Gestern sprach ich noch mit einer Dame, deren 18 Jahre alte Tochter wegen eines Unfalls in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Diese hatte jedoch zuvor keinen Notfallordner angelegt, in dem Unterlagen wie eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuer oder Bevollmächtigte hinterlegt sind. Somit bekam die Mutter keinerlei Auskunft über den Zustand der Tochter und die medizinische Behandlung. Unsere Erfahrung sagt, dass die überwiegende Mehrheit über die rechtlichen Bestimmungen nicht richtig informiert ist. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die Angehörigen in einem Notfall eine Hilfe zur Hand haben und wissen was zu tun ist sowie über die notwendigen Dokumente verfügen. Im Notfall stehen die Angehörigen unter Stress und es muss schnell gehen. Daher ist es nur verantwortungsvoll eine Vorsorge getroffen zu haben, auch wenn ich jedem wünsche, niemals in eine solche Situation zu geraten.
Warum ist eine Notfallplanung für Unternehmer so wichtig?
Am einfachsten lässt sich das anhand eines Beispiels erklären. Nehmen wir einmal Max Meier: Max ist Inhaber eines Elektrobetriebes, als Einzelunternehmer. Der Betrieb hat 10 Mitarbeiter, die Ehefrau macht die Buchhaltung. Max Meier hat einen Unfall und fällt ins Koma.
Ein Notfallordner, eine Notfallplanung und Vollmachten gibt es nicht. Eine Vertretung durch die Ehefrau gibt es nicht, was viele nicht wissen. Das Betreuungsgericht verweist auf eine Bearbeitungszeit von 3 – 6 Wochen. Die Bank weigert sich ohne Vollmacht Verfügungen durch die Ehefrau auszuführen. Dies führt nicht nur zu Schwierigkeiten, sondern teilweise in den Konkurs. Es geht also darum, speziell bei Unternehmern, vorab festzulegen wer im Notfall die Entscheidungen treffen kann.Wird ein Notar benötigt?
Natürlich sollten man sich bei einem so wichtigen Ordner von Experten beraten und unterstützen lassen. Die Anwesenheit eines Notars, oder die Durchführung durch einen Notar ist nicht notwendig. Die spezialisierten Experten wie Fachanwälte im AVT Verbund berücksichtigen bei der Unterstützung alle Vorgaben, die durch das Bundesministerium für Justiz und dem Bundesgerichtshof (bgh) getroffen worden sind.
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AVT Verbund
Herr Jürgen Schadek
Prof.-Max-Lange-Platz 12
83646 Bad Tölz
Deutschlandfon ..: +49 8041 79957-0
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Pressekontakt:
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Herr Bruno Spindler
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