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Unternehmensrisiko Arbeitsunfall -Unternehmen haften bei Wartungsfehlern
Per digitalem Knopfdruck mit dem Wartungsplaner alarmieren
Versicherungen empfehlen eine nachvollziehbare Wartungsdokumentation
Die Wartung, Inspektion und Instandhaltung der Betriebsmittel ist eine wichtige Aufgabe im laufenden Betrieb von mittelständischen Unternehmen. Die Dokumentation der Wartung hingegen ist oft uneinheitlich und hält einer offiziellen Prüfung nach einem Schadenfall durch die Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften nicht stand. Die Softwarelösung Wartungsplaner der Hoppe Unternehmensberatung erinnert und dokumentiert gesetzeskonform alle Prüftermine und Wartungstermine und bietet damit juristische Sicherheit.Unfälle im Berufsalltag – ein unangenehmes Thema für mittelständische Unternehmen. Allein in Deutschland haben sich im Jahr 2023 trotz hoher Sicherheitsstandards rund 825000 Arbeiter und Angestellte am Arbeitsplatz verletzt. Oft sind Maschinen und elektrischen Anlagen des Unternehmens am Unfallgeschehen beteiligt, was eine Untersuchung durch die Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften nach sich zieht. Neben der Herausforderung den Arbeitsausfall und die Ersatzinvestitionen zu kompensieren, sehen sich die Geschäftsleitung und die bestellten Sicherheitsbeauftragten mit Nachforschungen und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen der Versicherungen wegen Nichteinhaltung von Sicherheitsbestimmungen konfrontiert.
Risiko Wartungsdokumentation
Im Falle eines Unfalls prüft die Gewerbeaufsicht in Unternehmen nicht nur die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen, sondern auch die Prüffristen, Prüfzyklen und den Wartungszustand aller betroffenen Maschinen und elektrischen Geräte. Sind Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand der Betriebsstätte gegeben, dann reicht eine Prüfplakette oft nicht aus. Der Sicherheitsbeauftragte ist dann aufgefordert eine nachvollziehbare Wartungsdokumentation vorzulegen, die Informationen über die Art der Prüfung, die Prüf- und Messergebnisse, das Datum der Prüfung sowie den Namen des Prüfers beinhalten. Gut wenn man als Fachkraft für Arbeitssicherheit dann eine detaillierte Übersicht über den Wartungshistorie und die anstehenden Wartungen der Betriebsmittel hat.
Alle geforderten Kriterien wurden mit dem HOPPE-Wartungsplaner erfüllt
Eine sehr gute Möglichkeit diesen Prüfungen zu begegnen ist der Aufbau einer professionellen Wartungsdokumentation, die die Planung und den Nachweis jeglicher Art von Prüfungs-, Wartungs- oder Instandhaltungsarbeiten organisiert. Die Software Wartungsplaner wird diesen Anforderungen gerecht, da sie einerseits Prüffristen sowie Prüftermine aufzeigt und andererseits Berichte über die geprüften Geräte einschließlich einer lückenlosen Historie ermöglicht. Sicherheitsbeauftragte aller Branchen vertrauen in der Verwaltung ihrer Maschinenparks auf die Software Wartungsplaner, welche in zahlreichen Unternehmen bereits im Einsatz ist.Wartungsplaner erfüllt gesetzliche Vorgaben
Der Wartungsplaner ist für sicherheitsrelevante Tätigkeiten konzipiert und ist daher für die täglichen Herausforderungen von Sicherheitsfachkräften, Sicherheitsingenieuren, Verantwortlichen in der Instandhaltung und Wartungsteams geeignet. Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Sicherheitsbeauftragte können das Instandhaltungsmanagement deutlich optimieren, da die Software sowohl Prüffristen als auch Instandhaltungsintervalle erfasst und somit die Dokumentation von Prüfungen, Reparaturen, Instandsetzungen und Wartungen automatisch vorgibt. Daher ist der Wartungsplaner ideal für die Betriebsmittelwartung gemäß gängigen gesetzlichen Vorgaben (u.a. BGV, BetrSichV, AUDIT, ISO, TPM, UVV).
Darüber hinaus bietet der Wartungsplaner einige interessante Features. So können Stammdaten und Anlagenstruktur angelegt und Wartungspläne, Prüfpläne und Inspektionspläne erstellt werden. Auch lassen sich Störaufträge und Reparaturen effizient erfassen und übersichtliche Dokumentationen über den Lebenslauf aller Anlagen und Maschinen erstellen. Auf dieser Basis lassen sich die Kennzahlen und das Controlling im Rahmen der Arbeitsvorbereitung optimieren.
_“Die nachvollziehbare Dokumentation von Wartungen und Prüffristen ist eine wichtige Managementaufgabe für Betriebsleiter und Sicherheitsbeauftragte. Der Einsatz des Wartungsplaners ermöglicht der Unternehmensleitung im Schadenfall den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung der Betriebstechnik gegenüber Versicherungen, Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaften“, _
sagt Ulrich Hoppe, Senior Berater der Hoppe Unternehmensberatung aus Heusenstamm. Eine regelmäßige DGUV V3 Elektroprüfung in Unternehmen schaltet unkalkulierbare Sicherheitsrisiken und hohe Folgekosten aus.Wartungsplaner direkt ausprobieren
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet eine kostenlose Demoversion an. Testen Sie die Software unverbindlich und ohne Verpflichtung. Der Wartungsplaner kostet in der Starterlizenz 195,- Euro+ Mwst.
Telefon: 06104/65327
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Hoppe Unternehmensberatung
Herr Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstamm
Deutschlandfon ..: 0610465327
fax ..: 0610467705
web ..: https://www.Wartungsplaner.de
email : info@hoppe-net.deDie Hoppe Unternehmensberatung gehört zu den bekanntesten deutschen Anbietern von Wartungsplaner Software / Wartungsplaner-App. Mehr als 25 Jahre Erfahrung stecken in der modernen Organisationssoftware für Planung von Wartungen. Der Wartungsmanager dokumentiert alle Prüfungen und Wartungen. Die Wartungsplaner-APP bietet eine mobile Datenerfassung.
Hinweis:
Die Wartungsplaner-Software Wartungsplaner wurde mit den Innovationspreis „Best of IT“ der Initiative Mittelstand ausgezeichnet. Weiterhin wurde die Software mit dem Industriepreis prämiert.
Pressekontakt:
Hoppe Unternehmensberatung
Herr Ulrich Hoppe
Seligenstädter Grund 8
63150 Heusenstammfon ..: 0610465327
email : info@hoppe-net.deDisclaimer: Diese Pressemitteilung wird für den darin namentlich genannten Verantwortlichen gespeichert. Sie gibt seine Meinung und Tatsachenbehauptungen und nicht unbedingt die des Diensteanbieters wieder. Der Anbieter distanziert sich daher ausdrücklich von den fremden Inhalten und macht sich diese nicht zu eigen.
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